GesundheitspraktikerIn BfG | Der rechtlich abgesicherte Status
Der Status „Gesundheitspraktiker“ ist Qualitätssicherung
Wir arbeiten mit der Deutschen Gesellschaft für Alternative Medizin = DGAM zusammen. Sie hat unsere Inhalte geprüft und anerkannt.
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie den Status des ‚Gesundheitspraktikers‘.
Damit haben Sie einen rechtlich anerkannter Status.
Der Status bietet Ihnen vor allem Sicherheit als rechtlich formale Abgrenzung zum Heilpraktiker.
Jetzt können Sie sich selbständig machen und Ihre eigene Gesundheitspraxis aufmachen.
Als Gesundheitspraktiker können Sie sich auf dem Gesundheitsmarkt eindeutig und prägnant darstellen.
Er ist ein Qualitätsmerkmal mit dem Sie sich von anderen Bewerbern abheben können.
Wirkungsbereiche
TAO Touch Gesundheitspraktiker/Innen (GP) können eine eigene Gesundheitspraxis eröffnen
komplementär in bereits vorhandenen Praxen mitarbeiten.
Ideal zu integrieren ist der Beruf in andere Felder wie Ergo- oder Physiotherapie, Naturheilverfahren, Osteopathie, Kinesiologie, Sozial- & Heilpädagogik, Pflege, Psychotherapie und Schulmedizin.
Weiterhin
wird der GP zunehmend in Reha Einrichtungen integriert
profitieren körperlich und geistig Behinderte in hohem Maße
ist diese Arbeit mit Kindern und/oder alten Menschen besonders erfüllend
kann er das Angebot in Hotels oder Wellness Einrichtungen und Thermen bereichern
Kombinieren Sie den rechtlichen Status des Gesundheitspraktikers mit folgenden Ausbildungen: